Sie haben während Ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr eine Betriebsberechtigung für Flurförderzeuge (Gabelstapler, Teleskopstapler) oder einen Kran (Fahrzeugkran, Brückenkran) erworben und möchten diesen für nach Ihrer Dienstzeit nutzen?
Die Ausbildung bei der Bundeswehr erfolgt analog zu den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen und werden von den Berufsgenossenschaften anerkannt. Daher ist eine Umschreibung auf einen allgemein anerkannten Nachweis möglich.
Eine Übernahme der Kosten für die Umschreibung durch den Berufsförderungsdienst ist möglich, sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Berater.
Was kann alles umgeschrieben werden?





Mitgänger Flurförderzeug

Frontgabelstapler

Teleskopstapler – starr oder drehbar

Schleppfahrzeug

Fahrzeugkran

Deckenkran, Schäulenschwenkkran
Für die Umschreibung benötigen wir folgende Angaben und Unterlagen von Ihnen:
- Vor- und Nachname
- Anschrift
- Geburtsort und Geburtsdatum
- Kopie des Betriebsberechtigungsschein
- Befähigungsnachweis (Trainingszeugnis)
- 1 Lichtbild optional (nicht zwingend erforderlich)
Gerne können Sie uns die Unterlagen gemeinsam mit dem ausgefüllten Bestellschein per Mail an bestellung@bw-umschreibungen.de senden.
Nach Eingang der Unterlagen prüfen wir ob Ihre Ausbildung den Anforderungen der Berufsgenossen entspricht. Bei Unklarheiten melden wir uns bei Ihnen, ansonsten erhalten Sie von uns einen Betriebsberechtigungsschein (Staplerschein, Kranschein) und ein Zertifikat.

